Der SIBS


Jede Gemeinschaft ist so stark wie seine Mitglieder.

Aus diesem Grunde streben wir einen fundierten und qualitativen Vorstand an und wollen charakterstarke und pflichtbewusste Fachmitglieder in der Gemeinschaft.

Unsere Mitglieder wie auch einzelne Vorstandsmitglieder sind auf der ganzen Welt tätig.

Durch dieses umfangreiche Wissen, haben wir den Überblick im Weltgeschehen und können in der Schweiz mit anderen Behörden im Sicherheitsbereich für neue Richtlinien im Begleitschutzgewerbe einstehen.


Geschichte


Der Verband wurde 1946 als BBG - Berufsverband für das
Bewachungsgewerbe gegründet.

Nach einer hoch florierenden Zeit wurde der Verband in den
70er und 80er Jahren vernachlässigt und ab 1991 bis 2003 nur noch durch den Vorstand am Leben erhalten.

 

Im Februar 2003 wurde an einer Vorstandssitzung durch deren Teilnehmer/innen, welche Mittlerweile mehrheitlich im Begleitschutz tätig waren, beschlossen, den Verband neu auszurichten.

 

In den folgenden Monaten wurden die neuen Statuten für einen Begleitschutzverband erarbeitet und am 01. Mai 2003 an einer ausserordentlichen Generalversammlung vorgestellt. Die neuen Statuten, sowie die neue Ausrichtung des Verbandes wurden mit Begeisterung und einstimmig angenommen. Der BBG – Berufsverband für das Begleitschutzgewerbe war geboren und startete mit neun Mitgliedern. Bis heute darf sich der Verband einem regen Wachstum erfreuen.

 

2018 wird der Verband ausgebaut und umbenannt in SIBS Schweizerischer Interesseverband des bewaffneten Sicherheitsgewerbes.

 

Aufgrund des Wachstums an bewaffneten Sicherheitskräften in der Schweiz hat der Verband sich entschieden, sich nicht nur für den Bereich der Personenschützer einzusetzen, sondern für alle, die im bewaffneten Sicherheitsgewerbe tätig sind.


Die Mitglieder

 

Neben sozialer und fachlicher Kompetenzen verbindet uns der bewaffnete Einsatz im Dienst. Als Interesseverband für das bewaffnete Sicherheitsgewerbe wollen wir Einheit und Klarheit durch Qualitätsstandards auf dem Schweizer Sicherheitsmarkt bewirken.

 

Der dienstliche Waffenträger:

Als Sicherheitsunternehmen erhalten Sie durch ein Mitglied im SIBS Ihren zukünftigen Mitarbeiter welcher mehr als die Anforderungen zur Waffentragscheinprüfung der Polizei erfüllt. Ein Mitglied im SIBS muss die vom Verband vorgegebenen entsprechenden Leidungnachweise mit einer zyklischen praktischen Prüfung alle zwei Jahre bestätigen.

 

Der Sicherheitsdienstleister:

Unternehmen die sich dem Interessenverband anschliessen verpflichten sich die Richtlinien und Anforderungen an die Waffenträger in ihrem Unternehmen anzuerkennen und Ihre Mitarbeiter an die entsprechenden Prüfungen zu schicken. So sind die Standards entsprechend vereinheitlicht und das Qualitätsmanagement diesbezüglich outgesourct.  


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